Datenschutzvorfall im Unternehmen

September 14, 2026

Datenschutzvorfall: Ist Ihr Unternehmen auf den Ernstfall vorbereitet?
Zwischen dem 7. und 12. August 2026 verschafften sich Angreifer Zugriff auf Teile des Berliner Landesnetzes und entwendeten große Datenmengen aus zwei Senatsverwaltungen. Am 14. August wurde der Angriff bemerkt. Anfang September wurden schließlich rund 5,8 Terabyte Daten im Darknet veröffentlicht.

Hunderttausende dienstliche E-Mails, Personalunterlagen, Gesundheitsdaten, Passwortlisten und Informationen zu kritischer Infrastruktur sollen abgegriffen worden sein. Der Fall zeigt deutlich, wie schnell aus abstrakt wirkenden Themen wie Datenschutz und IT-Sicherheit ein echter Ernstfall wird.

Für Unternehmen stellen sich bei solchen Fällen entscheidende Fragen: Was passiert, wenn morgen früh festgestellt wird, dass das eigene Unternehmen betroffen ist?

Wer wird angerufen? Wer übernimmt? Wer bewertet den Vorfall? Wer entscheidet über die nächsten Schritte? Und wer hat die 72-Stunden-Frist im Blick?

Wenn aus Theorie plötzlich Praxis wird
Art. 33 DSGVO regelt die Meldung von Datenschutzverletzungen an die zuständige Aufsichtsbehörde. In bestimmten Fällen muss diese innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

Genau darin liegt in vielen Unternehmen ein Problem. Auf dem Papier ist vieles geregelt, im Ernstfall fehlt trotzdem oft die notwendige Klarheit.
Ein guter Incident-Response-Plan muss keine 40 Seiten haben. Entscheidend ist, dass er funktioniert. Jeder Beteiligte muss wissen, wen er anruft und was zu tun ist.

Diese Abläufe müssen geklärt sein, bevor ein Vorfall eintritt. Denn wenn sensible Daten bereits abgeflossen sind, ist der falsche Zeitpunkt, um Zuständigkeiten zu diskutieren oder zum ersten Mal Art. 33 DSGVO nachzulesen.

Der Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung im August 2026 ist außergewöhnlich groß. Doch die Herausforderung dahinter begegnet Unternehmen jeder Größe.

Klare Prozesse für den Ernstfall
Die ad hoc datenschutz unterstützt Unternehmen dabei, sich auf genau solche Situationen vorzubereiten. Gemeinsam werden klare Prozessketten für den Ernstfall erarbeitet. Denn im Ernstfall sollte nicht erst geklärt werden müssen, wer was wann zu tun hat.