Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind im Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ganz klar und transparent geregelt und umfassen mindestens folgende Punkte:
Beratung und Überwachung:
Ein Datenschutzbeauftragter berät das Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung. Er überwacht die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten und stellt sicher, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Datenschutzkonzepte entwickeln:
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt bei der Entwicklung und Implementierung von Datenschutzkonzepten im Unternehmen, hilft bei der Erstellung des notwendigen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und steht bei Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA) dem DSFA-Team beratend zur Seite.
Schulungen und Sensibilisierung:
Der Datenschutzbeauftragte führt Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für den Datenschutz zu schärfen. Er informiert über datenschutzrelevante Themen, Best Practices und den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.
Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und Betroffene:
Ein externer Datenschutzbeauftragter leistet Unterstützung bei der Kommunikation mit Datenschutzbehörden und bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen (z.B. im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen oder Datenschutzverletzungen).
Datenschutz-Audits und -Prüfungen:
Der Datenschutzbeauftragte führt interne Datenschutz-Audits und -Prüfungen durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Er identifiziert potenzielle Risiken und Schwachstellen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Datenschutzpraktiken anhand der Datenschutz-Grundverordnung..