Ihr externer
Datenschutzbeauftragter

Es gibt viele Aspekte im Geschäftsleben, die entscheidend sind – aber keiner von ihnen ist so vital und doch oft so missverstanden wie Datenschutz.

Hier kommt die ad hoc datenschutz GmbH ins Spiel.

Unsere zufriedenen Kunden

Unsere Mission

… bei der ad hoc datenschutz GmbH ist es, Ihnen die komplexen Aspekte des Datenschutzes zu entwirren und Ihnen die Sicherheit zu bieten, die Ihr Unternehmen benötigt. Datenschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung, es ist ein unerlässlicher Aspekt der modernen Geschäftswelt.

Wir betreuen jeden unserer Kunden persönlich. Bei der ad hoc datenschutz GmbH gibt es keine standardisierten Lösungen. Stattdessen erarbeiten wir individuelle Strategien, die sich nahtlos in Ihre Geschäftsprozesse einfügen und optimale Sicherheit bieten. Hierbei unterstützt Sie ihr persönlicher Datenschutzberater.

Unsere Experten hören Ihnen zu, verstehen Ihre spezifischen Bedürfnisse und entwickeln maßgeschneiderte Datenschutzlösungen. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur bei der Einhaltung der Datenschutzgesetzen zu unterstützen, sondern auch, Ihnen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem wir Ihnen helfen, das Vertrauen und die Loyalität Ihrer Kunden zu stärken.

ad hoc dateschutz

Vorteile

… einer Zusammenarbeit mit uns sind klar:

Risikominderung:

Unsere umfassende Kenntnis der Datenschutzgesetze hilft Ihnen, rechtliche Probleme zu vermeiden, die zu hohen Strafen führen können.

Vertrauensbildung:

Ein robustes Datenschutzkonzept stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden, Partner und Mitarbeiter in Ihr Unternehmen.

Individuelle Lösungen:

Unsere maßgeschneiderten Datenschutzstrategien passen perfekt zu Ihren Geschäftsbedürfnissen und -zielen.

Wir sind bereit, die Herausforderungen des Datenschutzes für Sie in Chancen zu verwandeln. Kontaktieren Sie uns noch heute und erleben Sie, warum wir die Besten in der Branche sind.

Kundennutzen

Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?

Expertise

Wir sind Experten auf unserem Gebiet mit fundiertem Wissen über die aktuellen Datenschutzgesetze und -bestimmungen und das seit über 10 Jahren. Wir können Sie dabei unterstützen, Datenschutzstrategien zu entwickeln und umzusetzen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Zeitersparnis

Da wir als externe Datenschutzbeauftragte uns ausschließlich auf Datenschutzfragen konzentrieren, können Sie Zeit und Ressourcen sparen, die Ihr Unternehmen sonst für Schulungen und Weiterbildung in diesem Bereich aufwenden müsste.

Risikominimierung

Wir tragen dazu bei, die Risiken in Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen zu minimieren. Wir können potenzielle Probleme identifizieren und Lösungen vorschlagen, bevor diese zu ernsthaften Verstößen führen.

Neutralität

Wir bringen eine neutrale und objektive Perspektive in Ihr Unternehmen ein. Wir sind unabhängig und können daher effektiver daran arbeiten, die besten Datenschutzpraktiken umzusetzen, ohne von internen Einflüssen abgelenkt zu werden.

Kosteneffizienz

Die Beauftragung der ad hoc datenschutz GmbH als externen Datenschutzbeauftragten ist oft kosteneffizienter als die Beschäftigung eines internen Datenschutzbeauftragten. Kosten für zusätzliche Gehälter, Sozialleistungen oder Schulungen fallen somit nicht an.

Aktualität

Da sich Datenschutzgesetze und -bestimmungen ständig ändern, ist es von Vorteil, einen Experten zu haben, der stets auf dem Laufenden ist und sicherstellt, dass das Unternehmen stets den aktuellen Bestimmungen entspricht.

Beruhigung

Das Wissen, dass Ihr Unternehmen die Datenschutzgesetze einhält, kann Ihnen als Unternehmer ein beruhigendes Gefühl geben. Es kann auch dazu beitragen, das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner in Ihr Unternehmen zu stärken.

Diese Vorteile machen die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten der ad hoc datenschutz GmbH zu einer vorrausschauenden Entscheidung für Ihr Unternehmen.

Wir sehen uns nicht nur als Berater, sondern als Ihre Partner im Datenschutz. Und als solche sind wir stets bestrebt, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Bei uns sind Sie keine Nummer, sondern ein geschätzter Partner.

Was unterscheidet uns von anderen Beratern?

ad hoc datenschutz

Erstklassige branchenspezifische Expertise

Durch unsere über zehnjährige Erfahrung in der Datenschutzberatung bieten wir umfassendes und branchenübergreifendes Wissen und können so spezifische Anforderungen berücksichtigen. Zu unserem Kundenstamm zählen kleine und mittelständige Unternehmen aus verschiedenen Branchen, zum Beispiel aus:

Individueller Ansatz:

Wir glauben fest an den individuellen Ansatz. Jedes Unternehmen ist einzigartig, und deshalb sollte auch das Datenschutzkonzept individuell angepasst sein. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Unternehmen zu verstehen und eine maßgeschneiderte Datenschutzstrategie zu erstellen, die Ihren spezifischen Anforderungen entspricht.

Proaktive Beratung:

Im Gegensatz zu anderen Datenschutzbeauftragten, die oft nur reaktiv handeln, bieten wir eine proaktive Datenschutzberatung an. Das bedeutet, wir helfen Ihnen, potenzielle Datenschutzprobleme zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, bevor sie zu echten Herausforderungen werden.

Zugänglichkeit und Kommunikation:

Wir legen großen Wert auf klare und offene Kommunikation. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Datenschutzberater jederzeit verfügbar sind, um Ihre Fragen zu beantworten und Unterstützung zu bieten. Dies sichern wir z.B. durch strikte Vertretungsregelungen für Sie ab.

Modernstes Datenschutzmanagement:

Unsere Arbeit unterstützen wir mit einem der modernsten Datenschutzmanagementsysteme am Markt. Dies garantiert eine saubere und effiziente Dokumentation all Ihrer Datenschutzprozesse.

Alles aus einer Hand:

FAQ

häufig gestellten Fragen

Ein Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten in der Regel bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter ausschlaggebend ist, sondern auch die Art und Weise, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Selbst wenn ein Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter hat, wie zum Beispiel eine Arztpraxis, kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dennoch erforderlich sein.

Es kommt hierbei auf die Art der Verarbeitung und ob diese speziellen Risiken unterliegt an. Sobald Gesundheitsdaten oder Daten den Art. 9 SDGVO betreffend verarbeitet werden, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten hängen von verschiedenen Faktoren ab.

  • Größe und Komplexität des Unternehmens.
  • Umfang der notwendigen und vor allem erforderlichen Maßnahmen.
  • Besteht bereits eine Datenschutzdokumentation.
  • Welche Daten werden verarbeitet im Unternehmen.
  • Individuelle Wünsche der Mandanten.

All diese Punkte spielen bei den Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten eine entscheidende Rolle.

Ab 99€ pro Monat, kann man bei der ad hoc datenschutz GmbH, einen externen Datenschutzbeauftragten buchen. Sie erhalten hierbei den Zugriff auf über 10 Jahre Knowhow in der Datenschutzberatung, sowie ein Leistungspaket, welches die grundlegenden Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung umsetzt.

Klares NEIN!

Es gibt bestimmte Positionen in einem Unternehmen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Geschäftsführung, Leiter-IT sowie der Leiter Personalabteilung, sind nicht geeignet die Position des Datenschutzbeauftragten innezuhaben. Der Konflikt entsteht durch die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen Parteien.

Hier ein Beispiel:

Der Leiter IT möchte einen schnellen Prozess einführen, um möglichst viele Daten auszuwerten. Von Seiten IT ist das vollkommen logisch, aber aus Sicht des Datenschutzes kommen hier viele Fragen auf.  Warum, wieso, weshalb muss das gemacht werden? Wurden die Betroffenen Personen über diesen Prozess informiert und kann man durch die Auswertung ev. Profile von Personen erstellen?

Das bedeutet nun, dass sich der Leiter IT selbst überwachen müsste. Hier entsteht der Interessenkonflikt.

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind im Art. 39 der Datenschutzgrundverordnung ganz klar und transparent geregelt und umfassen mindestens folgende Punkte:

  1. Beratung und Überwachung:

Ein Datenschutzbeauftragter berät das Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er überwacht die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten und stellt sicher, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält.

 

  1. Datenschutzkonzepte entwickeln:

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt bei der Entwicklung und Implementierung von Datenschutzkonzepten im Unternehmen und hilft bei der Erstellung des notwendigen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, steht bei Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA) dem DSFA-Team beratend.

 

  1. Schulungen und Sensibilisierung:

Der Datenschutzbeauftragte führt Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für den Datenschutz zu schärfen. Er informiert über datenschutzrelevante Themen, Best Practices und den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

 

  1. Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und Betroffene:

Der externe Datenschutzbeauftragte fungiert als zentraler Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und betroffene Personen. Er unterstützt bei der Kommunikation mit Datenschutzbehörden und hilft bei der Bearbeitung von Anfragen von betroffenen Personen, z.B. im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen oder Datenschutzverletzungen.

 

  1. Datenschutz-Audits und -Prüfungen:

Der Datenschutzbeauftragte führt interne Datenschutz-Audits und -Prüfungen durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Er identifiziert potenzielle Risiken und Schwachstellen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Datenschutzpraktiken.